Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG (nachfolgend AGB) gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend der Auftraggeber) und der Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG, (nachfolgend der Verlag) sofern nicht andere schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Aufraggeber die AGB gelesen, verstanden zu haben und zu akzeptieren.
Der Vertrag (Disposition einer Werbung) zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag kommt erst durch Annahme durch den Verlag zustande. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Empfangs- oder Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des vom Auftraggeber erteilten Auftrags.
Der Verlag hat das Recht, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eine Änderung des Inhaltes zu verlangen.
Die veröffentlichen Preise verstehen sich - wenn nicht anders vermerkt - als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer.
Preisabsprachen zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag, die von der jeweils gültigen Preisliste abweichen, gelten erst nachdem der Verlag sie schriftlich - mittels Auftragsbestätigung - bestätigt haben.
Änderungen der Insertionstarife, Rabattstufen oder Mehrwertsteuersätzen treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten.
Speziell getätigte Preisabsprachen, Sponsoring Vereinbarungen haben nur eine einmalige Gültigkeit.
Rechnungen sind - wenn nicht anders vereinbart wurde - innert 30 Tagen fällig. Ein Skontoabzug bei früherer Bezahlung wird nicht gewährt.
Der Verlag behält sich bei begründeten Fällen vor, eine Vorauszahlung zu verlangen oder kann bei Nichtbezahlung der Rechnung einen Vertragsabschluss vorgängig beenden.
Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins in der Höhe von 5% berechnet werden.
Der Verlag behält sich vor, die Annahme eines Auftrags von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen. Durch die Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in eine allfällige Einholung einer Bonitätsauskunft ein.
Es besteht kein Recht auf kostenlose Einträge in den Gemeindespalten bzw. auf kostenlose redaktionelle Berichte. Die Bedingungen für die Publikation sind in der Preisdokumentation (einsehbar www.blitz-info.ch) definiert
Als Beihefter bzw. Prospektbeilage versteht sich ein fremdes Printprodukt welches dem Nidwaldner Blitz beigeheftet oder beigelegt wird. Das Printprodukt darf formattechnisch nicht grösser und nicht schwerer als der Nidwaldner Blitz sein. Über terminliche Verfügbarkeit und technische Machbarkeit entscheidet der Verlag. Eine Erscheinung kann abgelehnt werden. Die Exklusivität ist nicht garantiert.
Änderungen und Sistierungen von Inseraten sind kostenlos innerhalb des in der Preisdokumentation definierten Annahmeschlusses möglich.
Die Platzierung der Inserate wird vom Verlag bestimmt. Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Für fixe Platzierungsvorschriften, sofern diese vom Verlag akzeptiert wurden, wird ein Platzierungszuschlag erhoben. Der Verlag kann die Platzierungsvorschrift ablehnen. Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder eine Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
Ein Gut zum Druck wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers erstellt. Es wird ein in der Preisdokumentation (einsehbar www.blitz-info.ch) definierter Zuschlag erhoben und ein spezieller Annahmeschluss ist zu beachten. Fehlt bis zu diesem Termin eine Antwort, gilt das Gut zum Druck als erteilt und die Veröffentlichung der Inserate erfolgt am vereinbarten Veröffentlichungstermin.
Autorkorrekturen (nachträgliche Text- und Gestaltungsänderungen) sind in den Inseratenpreisen nicht inbegriffen und werden separat zu einem Stundenansatz von Fr. 100.00 verrechnet.
Fehlerhafte Inserate durch Satz- oder Druckfehler oder weitere Mängel, die den Sinn und Zweck des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen weder zum Preisnachlass noch zu Ersatzansprüchen. Für Inserate, die infolge ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen.
Ein Anspruch auf Ersatz oder Preisreduktion besteht nur bei groben Mängeln in der technischen Wiedergabe, falscher Disposition oder inhaltlichen Fehlern, die die Werbewirkung beeinträchtigen oder wenn das Inserat nicht erschienen ist. Preisreduktionen werden höchstens im Umfang der Erscheinungskosten gewährt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Beanstandungen wegen fehlerhaftem Erscheinen müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen des fehlerhaften Inserates dem Verlag schriftlich gemeldet werden. Beanstandungen wegen Nichterscheinen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen der mangelhaften Ausgabe des Nidwaldner Blitzes dem Verlag schriftlich gemeldet werden.
Für das Copyright bzw. Marken-/Urheberrechte angelieferter Texte, Vorlagen, Logos, Bilder etc. ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt ebenso für die gesetzlichen Bestimmungen für inhaltliche Vorschriften. Im Falle einer Verletzung trägt er die volle Verantwortung, auch für allfällige den Verlag betreffende Konsequenzen.
Der gesamte Inhalt der Print- sowie Onlineausgabe des Nidwaldner Blitzes ist urheberrechtlich und/oder durch andere Schutzrechte geschützt. Jede Nutzung, auch auszugsweise, insbesondere für kommerzielle Zwecke, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlags. Erlaubt ist die Anfertigung einer Kopie für die persönliche, nichtgewerbliche Nutzung (Eigengebrauch).
Manuskripte, Druckunterlagen etc. werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung aufbewahrt.
Der Schutz und die Sicherheit der persönlichen Daten hat eine sehr hohe Priorität. Der Verlag hält sich strikt an die Regeln des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).
Bei Bestellungen von Informationen oder Offerten sowie bei der Auftragsabwicklung werden Personendaten in elektronischer Form gespeichert. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nicht.
Der Verlag verpflichtet sich bei Chiffre-Inseraten zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. In begründeten Fällen kann den Justiz- und Verwaltungsbehörden die Identität des Chiffreinserenten bekannt gegeben werden. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine entsprechende Gebühr erhoben. Die Verantwortung über Antworten bei Chiffreanfragen bzw. das Rücksenden der Dokumente obliegt dem Chiffre-Inserenten.
Der Verlag behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Sollte der Auftraggeber durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen - z.B. in Anwendung von Art. 3 oder Art. 16 der vorliegenden AGB -, entbindet dies ihn nicht von der Bezahlung der bereits erschienenen Werbung.
Das Vertragsverhältnis zwischen der Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG und dem Auftraggeber untersteht schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Streitigkeiten ist Stans vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Verlagsgesellschaft Nidwaldner Blitz AG
Dallenwil, 1. September 2018